Wir sind Ihr kompetenter und regionaler Partner und Dienstleister, wenn es darum geht, die ideale Entsorgungslösung zu finden. Wir entsorgen sämtliche Abfälle, welche bei Projekten wie Neu- und Umbauvorhaben, Sanierungen im Innen- und Außenbereich, Abbrüchen, sowie bei Entrümpelungen oder bei Gartenpflegearbeiten anfallen.
Die Wahl des richtigen Containers bzw. der richtigen Mulde richtet sich grundlegend nach Abfallart, Abfallmenge und den Platzverhältnissen vor Ort.
Eine 7 m³ Standardmulde eignet sich für leichte Abfälle wie Sperrmüll, Gewerbemüll, Holz oder Grünschnitt, aber auch für schwere Materialien wie Bauschutt, Betonabbruch oder Aushub. Die Mulde ist aufgrund der niedrigen Ladekante besonders handlich zu beladen. Der Platzbedarf bei der Aufstellung ist im Verhältnis zu anderen Containerarten gering.
Abmessungen: Länge 3,50m / Breite 1,70m / Höhe 1,40m
Eine 10 m³ Absetzmulde eignet sich besonders gut für leichte Abfallarten wie beispielsweise Sperrmüll, Gewerbemüll, Holz oder Grünschnitt, wenn die 7 m³ Mulde zu klein erscheint. Nicht geeignet für Bauschutt, Betonabbruch oder Aushub!
Abmessungen: Länge 4,10m / Breite 1,70m / Höhe 1,70m
Eine Deckelmulde eignet sich besonders für leichte Abfallarten wie beispielsweise Gewerbemüll, Leichtfraktionen oder Kartonagen. Die Abdeckung schützt den Abfall vor Witterungseinflüssen. Die Mulde lässt sich einfach über zwei Deckel beladen. Nicht geeignet für Bauschutt, Betonabbruch oder Aushub!
Abmessungen: 4,10m / Breite 1,70m / Höhe 1,70m
Ein 30 m³ Abrollcontainer eignet sich besonders gut für leichte Abfallarten wie beispielsweise Sperrmüll, Gewerbemüll, Holz oder Grünschnitt. Der Container lässt sich einfach über zwei Flügeltüren öffnen. Aufgrund der Containergröße muss eine Manipulationsfläche von ca. 16,00 m × 3,50 m für die Aufstellung vorhanden sein.
Nicht geeignet für Bauschutt, Betonabbruch oder Aushub!
Abmessungen: Länge 6,50m/ Breite 2,30m / Höhe 2,25m
Unter Sperrmüll versteht man grundsätzlich alle nicht mehr benötigten und/oder defekten meist „sperrigen“ Gegenstände, welche sich im Haushalt und Garten ansammeln.
Das darf in diesen Container: Diverse Einrichtungsgegenstände, Betten u. Lattenrost, Kästen, Pölster u. Matratzen, Bodenbeläge, Teppiche, Fenster u. Türen, Fahrräder, Kinderspielzeug, Bücher, Dekorationsgegenstände, Garteneinrichtungen
Das darf nicht in diesen Container: Asbestzement (Eternit), Bauschutt und Erdaushub, XPS u. Mineralfaserdämmstoffe, biologische Abfälle, Elektrogeräte, Altreifen, Flüssigkeiten wie Säuren u. Altöl, Lacke u. Spraydosen, sowie alle anderen gefährlichen Abfälle
Das darf in diesen Container: Kunststoffabfälle gemischt z.B. verschmutzte Verpackungen, Abdeck- u. PVC- Folien, Elektro- u. Installationsabfälle, Eisen u. Blechabfälle, Holz, EPS, Fliesen, Fenster mit Verglasung, Kunststoffrohre, Keramik
Das darf nicht in diesen Container: Asbestzement (Eternit), Bauschutt und Erdaushub, XPS u. Mineralfaserdämmstoffe, biologische Abfälle, Elektrogeräte, Altreifen Flüssigkeiten wie Säuren u. Altöl, Lacke u. Spraydosen, sowie alle anderen gefährlichen Abfälle
In diesen Container darf ausschließlich: Sortenreiner oder gemischter Bauschutt der Tonziegel, Beton, Kies, Sandstein und Mörtel enthält
In diesen Container darf: Sortenreiner oder gemischter Bauschutt der Tonziegel, Beton, Kies, Sandstein und Mörtel sowie Materialien wie Aushub, Fliesen, Keramik, Estrich und Ytong enthält
Das darf in den Container: Bau- und Abbruchholz, Holzfenster- u. Türen ohne Glas, Türstöcke aus Holz, Möbel aus Holz, Bretter, Holzfaserplatten, Parkettböden, Verpackungen aus Holz, Paletten, Schaltafeln, OSB-Platten
Das darf nicht in diesen Container: Alle Abfälle welche nicht aus dem Rohstoff Holz bestehen, sowie Holzabfälle welche mit gefährlichen Stoffen wie beispielsweise Bitumen, Teer oder Eternit verunreinigt sind als auch Brandholz, Laminatfußböden und Zementgebundene Holzwolle-Leichtbauplatten
In diesen Container darf ausschließlich: Betonabbruch mit oder ohne Bewehrung bis zu einer Kantenlänge von 80 cm
In diesen Container darf ausschließlich: Betonabbruch mit oder ohne Bewehrung bis zu einer Kantenlänge von 80 cm, geringfügig bzw. in kleinsten Mengen mit Bauschutt oder Aushub vermengt
In diesen Container darf ausschließlich: Reiner Erdaushub oder Bodenaushub, welcher eine geringe Menge an Sand und Schotter enthält.
In diesen Container darf ausschließlich: Überwiegend Erdaushub, welcher geringfügig mit Sand, Schotter, Ziegeln und Betonabbruch vermengt ist
Das darf in diesen Container: Äste, Zweige, Unkraut, Laub, Schnittblumen, Rasen Sträucher und Bäume
Das darf nicht in diesen Container: Wurzelstöcke, Speisereste, Bodenaushub, Bau- und Altholz sowie alle Abfälle, welche nicht „biologisch natürlichen Ursprungs“ entsprechen
Umgangssprachlich wird der geschützte Markenname Eternit häufig für die Bezeichnung von Asbestzement verwendet. Der Einbau von Baumaterialien aus Asbestzement wurde 1990 verboten.
In diesen Container dürfen ausschließlich: Dachplatten, Fassadenplatten, Welleternitplatten, Rohre und Blumenkästen aus Asbestzement bzw. Eternit
Bei der Entsorgung von Asbestzement wird aufgrund der Umweltauflagen und Gesundheitsvorschriften ein BIG BAG (= Kunststoffsack für den Container) benötigt, welcher bei der Containerbestellung mitgeliefert wird.
Bitte beachten Sie, dass bei der Entsorgung von Asbestzement (Eternit) die sortenreine Trennung erforderlich ist, da es nicht zugelassen ist, dieses Material in Sperrmüll-, Gewerbemüll-, Bauschutt- oder anderen Abfallcontainern mit zu entsorgen.
In diesen Container darf: Bauschutt gemischt, Gipskarton, Heraklith (Holzwolle-Leichtbauplatten), Estrich, Glas, Verputze und Mörtel, Porzellan, Keramik z.B. aus dem Sanitärbereich, Fliesen, Asphalt, Ytong
Das darf nicht in diesen Container: Restmüll, Sperrmüll, Kunststoffabfälle, Asbestzement (Eternit), EPS, XPS, Mineralfaserdämmstoffe, Flüssigkeiten wie Säuren u. Altöl, Lacke u. Spraydosen, gefährliche Abfälle
Umgangssprachlich wird der geschützte Markenname HERAKLITH häufig für die Bezeichnung von Holzwolle-Leichtbauplatten, welche mit Zement oder Magnesit gebunden sind, verwendet.
In diesen Container dürfen ausschließlich: Zementgebundene Holzwolle-Leichtbauplatten bzw. andere Holzwolle-Leichtbaustoffe gemischt mit geringsten Mengen an Putz oder Beton
Umgangssprachlich wird der geschützte Markenname RIGIPS häufig für die Bezeichnung von Gipskartonbauplatten verwendet.
In diesen Container dürfen ausschließlich: Anschnitte und Reste von Gipskartonplatten
In diesen Container dürfen ausschließlich: Tondachziegel, welche frei von Störstoffen sind
In diesen Container darf ausschließlich: Asphaltaufbruch
EPS (Expandiertes Polystyrol) zählt zu den „nicht gefährlichen Abfällen“. EPS-Platten sind farblich meist weiß oder gräulich eingefärbt und werden häufig auch umgangssprachlich als Styroporplatten bezeichnet.
In diesen Container dürfen ausschließlich: EPS-Dämmplatten
Bitte stellen Sie sicher, ob es sich bei den von Ihnen zu entsorgendenden Dämmplatten ausschließlich um EPS-Platten und nicht um XPS-Platten handelt, da hierbei massive Preisunterschiede bei der Entsorgung bestehen.
XPS (Extrudiertes Polystyrol) zählt zu den „gefährlichen Abfällen“. Dämmmaterialien aus XPS werden häufig bei Flachdächern, sowie im Sockel- und Kellerbereich verbaut bzw. eingesetzt. XPS-Hartschaumplatten sind farblich meist rosa, blau, grün oder gelb eingefärbt.
In diesen Container dürfen ausschließlich: XPS-Dämmplatten
Bitte beachten Sie, dass bei der Entsorgung von XPS-Platten die sortenreine Trennung erforderlich ist, da es nicht zugelassen ist, dieses Material in Sperrmüll-, Gewerbemüll-, Bauschutt- oder anderen Abfallcontainern mit zu entsorgen.
In diesen Container darf ausschließlich: künstliche Mineralfaser bzw. Mineralwolle (Tellwolle, Glaswolle, Steinwolle)
Bei der Entsorgung von Mineralfaser wird aufgrund der Umweltauflagen und Gesundheitsvorschriften ein BIG BAG (= Kunststoffsack für den Container) benötigt, welcher selbstverständlich bei der Container Bestellung bei uns erworben werden kann.
Bitte beachten Sie, dass bei der Entsorgung von Mineralfaserbaustoffen die sortenreine Trennung erforderlich ist, da es nicht zugelassen ist, dieses Material in Sperrmüll-, Gewerbemüll-, Bauschutt- oder anderen Abfallcontainern mit zu entsorgen.
Für geringer Mengen an Mineralfaserabfällen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, im Zuge einer Containerbestellung, zusätzlich zum Container einen 1m³ BIG BAG (= Kunststoffsack) ausschließlich für die Entsorgung von Mineralfaser zu bestellen.
In diesen Container dürfen ausschließlich: Altmetall, Blech- und Eisenteile in Form von Leicht- und Schwerschrott, Eisenspäne, welche frei von Störstoffen wie Plastik, Holz, Gummi, Dämmung etc. sind
In diesen Container dürfen ausschließlich: Leichtfraktionsabfälle, welche dem Modul 3 entsprechen
Für eine reibungslose und rasche Aufstellung und Abholung Ihres Containers bitten wir Sie folgendes zu beachten: